Mehr
als 85.000 Unterschriften für ein Volksbegehren hatte unser Bündnis
letzten Sommer in Rekordzeit gesammelt und im Oktober dem bayerischen
Innenministerium übergeben. Doch dieses lehnte unseren Antrag für ein
Volksbegehren ab. Offenbar sollen der Landtag und die Bevölkerung bei
der Entscheidung über CETA außen vor bleiben. Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens. Während
der ersten Verhandlung wurde deutlich, dass nicht nur wir mit unserem
Volksbegehren rechtliches Neuland betreten, sondern auch die
EU-Kommission mit CETA. Denn das Abkommen ist nicht nur sehr umfassend,
sondern auch "lebendig": Gemeinsame Ausschüsse der kanadischen und
europäischen Seite sollen es im Laufe der Zeit konkretisieren,
interpretieren und dürfen sogar Anhänge "anpassen". Für die Entscheidung
des Gerichts ist wichtig, wie das in den Föderalismus aus Ländern, Bund
und EU passt. „Es ist nun am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit der Länder zu verteidigen“ – so schließt unser juristischer Vertreter Prof. Kempen sein Plädoyer nach einer spannenden Verhandlung. Die Urteilsverkündung erfolgt am 15. Februar. Wir halten Sie auf dem Laufenden! |