Mittwoch, 18.01.2017

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Jetzt mitmachen und Gundremmingen abschalten

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

Gundremmingen ist das gefährlichste Atomkraftwerk Deutschlands. Nach einer Analyse der staatlichen Gesellschaft für Reaktorsicherheit passieren dort von allen deutschen AKW die meisten Ereignisse, die als Vorboten extremer Unfälle klassifiziert werden. Ein weiteres Gutachten weist ebenfalls auf alarmierende Sicherheitsdefizite wie fehlerhafte Schweißnähte und gravierende Mängel im Notkühlsystem hin.

Bereits vor 40 Jahren fand in Gundremmingen der größte Atomunfall der deutschen Geschichte statt. Der Reaktorblock A erlitt daraufhin wirtschaftlichen Totalschaden – er ging nie wieder ans Netz. Doch auch die beiden Blöcke B und C, die seit 1984 Strom produzieren, sind ein großes Risiko für die Bevölkerung. Es sind die letzten Siedewasserreaktoren, die in Deutschland noch in Betrieb sind – alle übrigen wurden nach Fukushima wegen ihrer Sicherheitsdefizite abgeschaltet. Block B soll Ende dieses Jahres stillgelegt werden, doch Block C darf nach aktuellem Stand noch bis Ende 2021 weiterbetrieben werden.

Das ist unverantwortlich! Wir fordern deshalb: Wer B sagt, muss auch C sagen! Beide Reaktorblöcke müssen noch in diesem Jahr abgeschaltet werden!

Machen Sie jetzt bei unserer neuen Aktion mit und unterschreiben Sie hier!

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Das CETA-Volksbegehren vor Gericht

 
 
 
Bayerisches Volksbegehren gegen CETA
 

Mehr als 85.000 Unterschriften für ein Volksbegehren hatte unser Bündnis letzten Sommer in Rekordzeit gesammelt und im Oktober dem bayerischen Innenministerium übergeben. Doch dieses lehnte unseren Antrag für ein Volksbegehren ab. Offenbar sollen der Landtag und die Bevölkerung bei der Entscheidung über CETA außen vor bleiben. Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens.

Während der ersten Verhandlung wurde deutlich, dass nicht nur wir mit unserem Volksbegehren rechtliches Neuland betreten, sondern auch die EU-Kommission mit CETA. Denn das Abkommen ist nicht nur sehr umfassend, sondern auch "lebendig": Gemeinsame Ausschüsse der kanadischen und europäischen Seite sollen es im Laufe der Zeit konkretisieren, interpretieren und dürfen sogar Anhänge "anpassen". Für die Entscheidung des Gerichts ist wichtig, wie das in den Föderalismus aus Ländern, Bund und EU passt.

„Es ist nun am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit der Länder zu verteidigen“ – so schließt unser juristischer Vertreter Prof. Kempen sein Plädoyer nach einer spannenden Verhandlung.

Die Urteilsverkündung erfolgt am 15. Februar. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 
 

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Unterschrift Harald Nestler

Harald Nestler
Vorstand

 

 

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Wir haben es satt! Demo für eine Agrarwende und gegen die industrielle Landwirtschaft

Samstag, 21. Januar 2017, 12 Uhr, Potsdamer Platz, Berlin

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis demonstrieren wir zum siebten Mal in Berlin für gesundes Essen, eine bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft und fairen Handel. Seien Sie dabei!

 

 

  

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